Die Beurteilungsgrundlagen für die Verbandsmarke "AUSTROKANTEL - ARGE für Qualitätskantel" bestehen aus der technischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster" und verschiedenen Normregelwerken, wie etwa die ÖNORMEN B 3013 und ÖNORM B 2217. Diese entsprechen dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik und werden in Anpassung an den Fortschritt ergänzt und weiterentwickelt.In der Richtlinie sind folgende wesentliche Merkmale normiert und Mechanismen zur Qualitätssicherung verankert:
Sie können den vollständigen Text der techn. Richtlinien als doc-Datei (24 kb) hier downloaden.
Systembeschreibung
Der Produzent muß sein Produkt und seine Produktion detailliert beschreiben. Die Systembeschreibung wird im Rahmen der Systemprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle genehmigt. Jede Änderung ist der Prüfstelle sofort bekannt zugeben und durch diese genehmigen zu lassen.
Systemprüfung
Im Rahmen der Systemprüfung werden Prüfkörper der Produkte strengen Laborprüfungen unterzogen. Die daraus resultierenden Ergebnisse und verschiedene Prüfnachweise der Produktionsmittel liefern den Eignungsnachweis für das jeweilige System.
Eigenüberwachung
Nur durch eine intensive Eigenüberwachung der Produktion kann der hohe Qualitätsstandard eines AUSTROKANTEL-Unternehmens aufrechterhalten werden. Der Inhalt des Eigenwachungssystems ist durch die Richtlinien streng vorgegeben, die Form kann jeder Betrieb gemeinsam mit der Prüf- bzw. Überwachungsstelle für sich selbst festlegen. Diese Qualitätssicherung als Teil des Gesamtsystems wird ebenso in der Systembeschreibung definiert, die Einhaltung wird im Rahmen der Fremdüberwachung kontrolliert.
Fremdüberwachung
Nach Abschluss eines Überwachungsvertrages mit einer akkreditierten Prüf- bzw. Überwachungsstelle werden zweimal jährlich Betriebskontrollen durchgeführt. Hauptaugenmerk wird hier auf die Einhaltung der Systembeschreibung und die Produktionsparameter gelegt. Zusätzlich werden Stichproben aus der laufenden Produktion gezogen und im Labor der Überwachungsstelle geprüft. Vor allem die Verklebequalität wird durch Biegeprüfungen und Wasserlagerungen kontrolliert.
Personal
Nur durch kompetentes Personal ist eine optimale Produktqualität sichergestellt. In den technischen Richtlinen des Vereines wird geschultes Personal für die verschiedenen Bereiche (Holztrocknung, Verklebung,...) vorgeschrieben. Der Qualitätsverantwortliche eines AUSTROKANTEL-Unternehmens muss eine entsprechende Ausbildung besitzen und hat durch Schulung und Weiterbildung für tiefergreifendes Wissen zu sorgen.
Betriebseinrichtungen
Von den Produktionsbetrieben werden nicht nur geeignete Schnittholzplätze, Trockenanlagen, Lagerräume für Klebstoffe und Produktionshallen mit entsprechendem Klima gefordert, sondern auch Anforderungen an die Gerätschaften gestellt. Die maschinelle Einrichtung muss sich zur Produktion einer entsprechenden und gleichbleibenden Qualität eignen. Die Funktion und Genauigkeit der verschiedenen Geräte wird im Zuge der Betriebskontrollen überprüft