Es dürfen nur Holzarten verwendet werden, die für die Herstellung von verklebten Fensterkanteln aus Holz als geeignet bekannt sind wie z.B. Ficht, Tanne, Kiefer, Lärche, Douglasie und Eiche. Andere Holzarten finden sich in Merkblatt HO 06" Holzarten für den Fensterbau", herausgegeben von Verband Fenster und Fassade und Gütegemeinschaft Holzfenster und Haustüren e.V., Frankfurt, in der jeweils aktuellen Ausgabe.
Das verwendete Holz muss den Qualitätsbestimmungen der technischen Richtlinie "Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster" entsprechen. Allgemein gilt, dass Splintholz zulässig ist, nicht jedoch bei Lärche und Eiche an den Sichtflächen des Kantels.
In Bezug auf die Holzqualität kann zwischen Hersteller und Kunde auch eine schriftliche Vereinbarung über Abweichungen zu den Bestimmungen erfolgen, welche dann durch die Überwachungsstelle zu prüfen, zu genehmigen und dort zu hinterlegen ist. Derartige Vereinbarungen dürfen keine Abweichungen enthalten, welche die Verleimungsqualität und die Lebensdauer der Fensterkantel beeinträchtigen.
Um unvermeidliche Sortierfehler zu erfassen, gelten diese Sortiervorschriften jeweils für 95 % der Partie; d.h. es dürfen maximal 5 % eine geringere Qualität aufweisen.